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Zahnersatz 2027: Sinken Festzuschüsse, steigt der Abstimmungsbedarf
Ab 2027 sollen die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken. Was das für Heil- und Kostenpläne, Patientengespräche und die Wahl geeigneter Versorgungswege bedeutet – und warum Praxen frühzeitig handeln sollten.
Ab 2027 soll der Grundfestzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent sinken. Das entspricht einer Absenkung um zehn Prozentpunkte beziehungsweise einer Reduktion um rund 16,7 Prozent gegenüber dem bisherigen Wert. Auch die Festzuschüsse mit Bonus sollen entsprechend von 70 auf 60 beziehungsweise von 75 auf 65 Prozent zurückgeführt werden.
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann sich dadurch der Eigenanteil erhöhen. An der zahnärztlichen Diagnose ändert das nichts. Wirtschaftliche Fragen dürften jedoch in Gesprächen über Zahnersatz stärker in den Vordergrund rücken.
Bewilligung rechtzeitig einplanen
Für bereits absehbare Zahnersatzversorgungen ist der Zeitpunkt der Bewilligung entscheidend. Sollen noch die bisherigen Festzuschüsse gelten, muss der Heil- und Kostenplan bis zum 31. Dezember 2026 von der Krankenkasse bewilligt sein. Hinweis: Die bloße Einreichung oder Beantragung bis zum Jahresende reicht nicht aus. Praxen sollten entsprechende Heil- und Kostenpläne daher frühzeitig erstellen und mit ausreichend Vorlauf bei der Krankenkasse einreichen. So bleibt Zeit für Rückfragen oder erforderliche Ergänzungen, bevor die neuen Festzuschüsse gelten.
Wo sich neue Fragen stellen

Digitale Visualisierung als Entscheidungshilfe
Digitale Prozesse können helfen, Zahnersatzoptionen zu prüfen und Unterschiede sichtbar zu machen. Scandaten, Fotos und weitere Planungsunterlagen schaffen eine gemeinsame Grundlage für Praxis und Labor. Digitale Wax-ups und Visualisierungen zeigen, wie sich verschiedene Ausführungen oder ästhetische Konzepte auf das mögliche Ergebnis auswirken. Gerade wenn mehrere klinisch sinnvolle Wege bestehen, kann das die Beratung unterstützen. Patientinnen und Patienten erhalten nicht nur Zahlen, sondern eine konkretere Vorstellung davon, worüber sie entscheiden.
Unterschiedliche Fertigungswege, vertrauter Support
Flemming kann auf unterschiedliche Strukturen und Fertigungswege zurückgreifen. Die Bandbreite reicht von der individuell im regionalen Labor begleiteten Arbeit bis zu digitalen und hybriden Prozessen, bei denen Planung, Fertigung und Support miteinander verbunden werden. Für die Praxis bedeutet das nicht, zwischen persönlicher Betreuung und alternativen Fertigungswegen wählen zu müssen. Der Fall bleibt in einer vertrauten Struktur – mit regionalen Ansprechpartnern, klaren Datenwegen und abgestimmten Abläufen.
Diese Bandbreite ist keine pauschale Antwort auf die veränderten Festzuschüsse. Sie eröffnet aber die Möglichkeit, gemeinsam eine Versorgung zu finden, die zur klinischen Situation, zu den Erwartungen des Patienten und zu seinen finanziellen Möglichkeiten passt.
Festzuschuss bei Prothesenreparaturen
Immer wieder stellt sich die Frage, ob Patientinnen und Patienten einen Festzuschuss erhalten, wenn sie eine Prothese direkt im Dentallabor reparieren lassen. Das ist nicht der Fall. Festzuschüsse und zahnärztliche Gebühren können nur abgerechnet werden, wenn eine zahnärztliche klinische Untersuchung stattgefunden hat und beziehungsweise oder die Funktionsfähigkeit des wiederhergestellten Zahnersatzes zahnärztlich kontrolliert wurde. Patientinnen und Patienten sollten sich bei einer notwendigen Reparatur daher zunächst an ihre Zahnarztpraxis wenden.